Verfassungsbeschwerde

Mustertexte für Arbeitnehmer und für  Selbständige

Jeder von der Impfpflicht persönlich Betroffene kann eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und beantragen, das Gesetz vorerst nicht anzuwenden („Einstweilige Anordnung“). Einen solchen Antrag hat das Bundesverfassungsgericht zwar bereits abgelehnt (Az. 1 BvR 2649/21). Das bedeutet jedoch nicht, dass neue Anträge keinen Erfolg haben könnten. Eine Beschwerde, die ausschließlich Rechtsfragen aufwirft, die bereits in anderen Verfahren geklärt wurden, kann zwar als „missbräuchlich“ verworfen werden. Aber grundsätzlich muss jeder Fall für sich geprüft werden.

 Wie das Bundesverfassungsgericht nach seinem ersten Urteil jetzt neue, anders begründete Anträge beurteilen wird, kann nicht seriös vorhergesagt werden. Als Partei können wir die von der Impfpflicht Betroffenen auch nicht juristisch beraten – dies können und dürfen nur dafür zugelassene Rechtsanwälte. Wir haben aber für Arbeitnehmer und Selbständige im Gesundheitssektor Mustertexte entwickelt, mit denen Sie eine Verfassungsbeschwerde einlegen und eine Einstweilige Anordnung beantragen können. Diese stehen für Sie zum Herunterladen bereit.

Die jeweilige Eidesstattliche Versicherung muss ebenfalls beigefügt werden. Die Punkte, die Sie ausfüllen müssen, sind am gelben Hintergrund erkennbar. Erläuterungen sind in roter Farbe gehalten und sollten nach dem Ausfüllen gelöscht werden. Beide Dokumente müssen von Ihnen unterschrieben werden!

Vor dem Versand müssen noch Anlagen beigefügt werden: ein Beleg für Ihre Berufstätigkeit (Arbeitsvertrag, Kassenzulassung o.ä.) und noch weitere Anlagen, die Sie nicht ausfüllen müssen, sondern einfach rechts herunterladen und ausdrucken können.

Zusätzlich können Sie die Verfassungsbeschwerde auch per Telefax verschicken (ohne Anlagen); ein Versand per Briefpost (mit Anlagen) ist aber in jedem Fall erforderlich.

Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Die Muster dürfen nicht blindlings verwendet werden, sondern müssen an den jeweiligen Fall angepasst werden. Das gilt ganz besonders für die „Eidesstattliche Versicherung“, die zur Glaubhaftmachung beigefügt ist: Wenn der darin dargestellte Sachverhalt in Ihrem Fall nicht zutrifft – sie also vorsätzlich falsch oder fahrlässig ist  -, droht ein Strafverfahren (§ 156 StGB§ 161 StGB).

Wenn nötig, ergänzen Sie die Angaben zu Ihrem konkreten Fall. Die Beschwerdeschrift (einschließlich ihrer Anlagen) muss den gesamten Sachverhalt darlegen, den das Gericht berücksichtigen soll. Das Gericht wird nämlich keine eigenen Ermittlungen anstellen. 

Das Kostenrisiko ist sehr gering, denn das Verfahren ist kostenfrei (§ 34 Abs. 1 BVerfGG). Der Beschwerdeführer muss also grundsätzlich keine Kosten tragen, auch wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg hat. Nur wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich missbräuchlich, also mutwillig und aus der Luft gegriffen ist, kann dem Beschwerdeführer eine „Missbrauchsgebühr“ von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden (§ 34 Abs. 2 BVerfGG). Das passiert aber nur in seltenen Ausnahmefällen.

Wenn ein Anwalt damit beauftragt wird, für den Betroffenen eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, muss der Betroffene dem Anwalt eine schriftliche Vollmacht ausdrücklich für die Verfassungsbeschwerde erteilen (das „normale“ Vollmachtsformular, das in den meisten Anwaltskanzleien verwendet wird, reicht dafür nicht aus).

Die Muster sind von juristischen Experten erstellt und geprüft worden. Dennoch können wir für die rechtliche Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Statistisch gilt: Nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Und 86 Prozent aller Ablehnungen werden nicht begründet.

 

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